Rechtsgebiete

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten Sie in allen rechtlichen Bereichen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen mit Miete, Pacht und Wohnungseigentum.

Typische Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Mietrechts betreffen vor allem die Betriebskosten, Mietminderungen, Mieterhöhungen sowie die ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen des Mietverhältnisses. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Begründung von Mietverhältnissen durch die Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen oder Pachtverträgen, aber auch bei Auseinandersetzungen während des Mietverhältnisses,
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die teils komplexen Rechtsbeziehungen der Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft und die Verwaltung eines gemeinschaftlich genutzten Wohneigentums. Anders als im Mietrecht entstehen Probleme dabei oft zwischen den Miteigentümern durch Unsicherheiten darüber, was der einzelne Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eigentlich darf oder wofür er einen gesonderten Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft benötigt.
Im Wohnungseigentumsrecht befassen wir uns daher u.a. mit Beschlussanfechtungen, Streitigkeiten über Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Sanierungsmaßnahmen etc.

Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Grosse mit ihrer Expertise und Fachkompetenz als Ihre erste Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie persönlich!